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BUSINESS IMMIGRATION

Business Immigration To Germany – Für ausländische Unternehmer und Investoren

Als Unternehmer oder Investor können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit beantragen. Sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis, wenn ein wirtschaftliches Interesse an oder ein regionales Bedürfnis für Ihre Tätigkeit besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Für die Beurteilung dieser Kriterien kommt es vor allem auf Geschäftsidee, aber auch auf Ihre   unternehmerischen Erfahrungen, die Höhe des Kapitaleinsatzes, die entstehenden Arbeitsplätze und gegebenenfalls den Beitrag für Innovation und Forschung.

Ein wirtschaftliches Interesse liegt beispielsweise dann vor, wenn erhebliche Investitionen und/oder eine nennenswerte Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen oder gesichert werden, wenn mit der Unternehmensgründung eine nachhaltige Verbesserung der Absatz- oder Marktchancen inländischer Unternehmen verbunden ist oder es sich um die Errichtung eines Betriebes für technisch hochwertige oder besonders umweltverträgliche Produkte handelt. Ein besonderes regionales Bedürfnis liegt beispielsweise dann vor, wenn in der unmittelbaren Umgebung des geplanten Standortes eine Unterversorgung mit bestimmten Gütern oder Dienstleistungen festgestellt worden ist. Bei der Feststellung, ob die geplante selbständige Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt, orientieren sich einige Ausländerbehörden an der bisherigen Gesetzesfassung: Demnach sind positive Auswirkungen auf die Wirtschaft regelmäßig erst ab einem Investitionsvolumen von 250.000 € oder bei der Schaffung von fünf Arbeitsplätzen zu erwarten. 

Der Besitz von Immobilien stellt keine Ausübung einer selbständigen Tätigkeit dar und führt daher nicht zu der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Allerdings kann das Betreiben eines Immobilienunternehmens die Voraussetzungen einer selbstständigen Tätigkeit erfüllen. 

 

Aufenthalt in Deutschland für vermögende Ausländer

Im Aufenthaltsgesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, in begründeten Fällen eine Aufenthaltserlaubnis für einen im Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck zu erteilen. Erfasst sind unter anderem vermögende Ausländer, die in Deutschland von ihrem Vermögen leben möchten. Eine einheitliche Praxis, insbesondere in Bezug auf den Begriff „vermögend“, lässt sich nicht feststellen. Es ist davon auszugehen, dass die zuständige Ausländerbehörde die finanzielle Situation als ausreichend einschätzt, wenn der Antragsteller seinen Lebensunterhalt aus Erträgen seines Vermögens nachhaltig sichern kann. Der ausländische Antragsteller muss jedenfalls über ein Vermögen verfügen, das es ihm erlaubt,  dauerhaft seinen Lebensunterhalt aus den Erträgen seines Vermögens bestreiten zu können, ohne den Vermögensstock aufzubrauchen.

Zur Sicherung des Lebensunterhalts gehört eine vollumfängliche Krankenversicherung. Ferner wird für die Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis eine angemessene Altersversorgung gefordert. Auch die Altersversorgung kann durch eigenes Vermögen, aber auch durch den Abschluss einer privaten Rentenversicherung in ausreichender Höhe, nachgewiesen werden.

Diese Art der Aufenthaltserlaubnis eignet sich gut für wohlhabende ausländische Privatpersonen, beispielsweise Investoren, die von den Erträgen ihres Vermögens leben können.