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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Bei dem Antrag auf die Erteilung eines Visums zum Zweck der Beschäftigung besteht nunmehr die Möglichkeit, das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu wählen. Gegen eine Gebühr i.H.v. 411,00 € können Arbeitgeber mit der Ausländerbehörde eine Vereinbarung schließen, um eine privilegierte Behandlung im Visumsverfahren zu erhalten. Insbesondere die Verfahrensdauer soll damit deutlich verringert werden.

Für die Bearbeitung der einzelnen Verfahrensabschnitte gelten im beschleunigten Fachkräfteverfahren kürzere Fristen. Das Verfahren kann auch auf den Familiennachzug von Ehegatten und Kindern angewendet werden, wenn deren Visumsanträge innerhalb von 6 Monaten nach der Einreise der ausländischen Fachkraft gestellt werden.

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren hat der Gesetzgeber zum 01.03.2020 einen fast track im Bereich der Erwerbsmigration geschaffen, um den wichtigen Zeitfaktor bei der Besetzung offener Arbeitsstellen zu begegnen.