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März 2020

Am 01.03.2020 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Eine weitere Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für qualifizierte Fachkräfte ist zu begrüßen. Als eine praktische Verbesserung ist besonders die Möglichkeit für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung hervorzuheben, einen Berufseinstieg auch unterhalb ihrer

Bei dem Antrag auf die Erteilung eines Visums zum Zweck der Beschäftigung besteht nunmehr die Möglichkeit, das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu wählen. Gegen eine Gebühr i.H.v. 411,00 € können Arbeitgeber mit der Ausländerbehörde eine Vereinbarung schließen, um eine privilegierte Behandlung im