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Aufenthaltserlaubnis für Berufskraftfahrer

Eine Änderung der Beschäftigungsverordnung ermöglicht es, eine Aufenthaltserlaubnis nunmehr auch für ausländische Berufskraftfahrer zu beantragen. Dies war früher nicht möglich. Entscheidend ist allerdings die Frage, ob der ausländische Berufskraftfahrer über einen Führerschein verfügt, den er in der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums erworben hat. Das wird in der Regel nicht der Fall sein.

Der Antragsteller kann dann ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis für eine Dauer von 15 Monaten beantragen, um innerhalb dieser Zeit eine EU-Fahrerlaubnis und eine entsprechende Grundqualifikation in Deutschland zu erwerben. Wichtig ist jedoch, dass neben den weiteren Voraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 bereits im Visumsverfahren nachzuweisen sind.